Prüfung nach EN 746 Teil 2


Die EN 746 Teil 2 definiert die maßgebenden Kriterien zum Bau und Betrieb von Thermoprozessanlagen. Mit den nachfolgenden Dienstleistungen stehen wir dem Betreiber von Thermoprozessanlagen zur Seite, um seine Anlagen zu prüfen und, sofern erforderlich, regelkonform auszuführen.
 
  • Begehung der Thermoprozessanlage

          bestehend aus:

            - Aufnahme des Ist-Zustandes an Hand der Dokumentenlage

            - Aufnahme der eingesetzten Komponenten und Funktionen vor Ort an der Anlage

            - Soll-Ist-Abgleich mit dem Regelwerk der EN 746 Teil 2

            - Erstellung eines sicherheitstechnischen Zustandsberichts der

               Thermoprozessanlage mit Auflistung der Abweichungen und Defizite

 

              (die Begehung kann ohne Unterbrechung und Störung Ihres Produktionsablaufs erfolgen)

 

  • Sicherheitsüberprüfung der Thermoprozessanlage

          bestehend aus:

             - Sicherheitsprüfung der Brenner, Sicherheits- und Regelkomponenten in Verbindung mit

               der Gesamtanlage  (wie nachfolgend im Einzelnen beschrieben)

             - Alle relevanten Sicherheitsfunktionen und Sicherheitskomponenten werden einzeln auf

               Ihre Funktion getestet.

             - Anlagenfehler und Fehlverhalten wird simuliert und das Störverhalten sowie die

               sicherheitstechnische Abschaltung überprüft

            - Erstellung eines sicherheitstechnischen Zustandsberichts der Thermoprozessanlage mit

              Auflistung der Abweichungen und Defizite

 

              (Die sicherheitstechnische Prüfung der Anlage kann nur außerhalb des        

               Produktionsablaufes erfolgen)